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Zivilprozess in ÖsterreichIm Zivilprozess geht es darum, oder rechtliche Ansprüche geltendgemacht werden. Das heißt Ansprüche die die Bürger untereinander haben. Es gibt beim Zivilprozess also nicht um Strafen, sondern um einen materiellen Anspruch. Dies kann nach österreichischem Recht nicht nur eine Leistung (z.B. eine Geldzahlung) seien, sondern auch eine Rechtsgestaltung (z.B. eine Eigentumsübertragung) oder eine reine Feststellung, zum Beispiel das ein Recht besteht.Die Ausgangsnorm für den Zivilprozess ist.§ 19 Abs. 1 ABGB. Im Zivilprozess werden Ansprüche in der Regel mit Klage geltend gemacht. Es gibt aber auch einige Verfahren, welche mit Antrag beginnen. |