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Eine Scheidung ist eine schlimme Sache. Nicht nur für die betroffenen Ehepartner sondern besonders für die Kinder

Wir empfehlen daher, dass Sie zunächst zu versuchen Ihren Partner zurückzugewinnen. Lesen Sie unten mehr.

Wenn alles nichts hilft, dann haben wir auch alles was Sie über die Scheidung wissen müssen.
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Wie Sie Ihren Partner zurückgewinnen:

Exfrau zurückgewinnen
Dieser Guide wurde mit Psychologen entwickelt. Sie erfahren alles was Sie tun müssen, um Ihre Ex zurückzugewinnen. Die Frage ist nicht, was Sie sagen müssen, sondern was Frauen hören müssen. Überzeugen Sie sich, oder Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Grundlage für die Anwendbarkeit Arbeitsrecht ist das Vorhandensein einer Arbeitstätigkeit, das heißt einer unselbstständigen, weisungsgebunden in Arbeit.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Wenn es trozdem nicht mit der Wiederversöhnung geklappt hat, hilft nur noch die Scheidung.

In Österreich gibt es zwei Arten der Scheidung. Die Einvernehmliche Scheidung und die Streitige Scheidung.

Unterhalt

Auch das Thema Unterhalt ist bei einer Scheidung sehr wichtig. "Unter Unterhalt versteht man die Sach-, Dienst- und Geldleistungen, derer eine Person zum Leben bedarf (u. a. Ernährung, Bekleidung, Ausbildung und Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse, bei Kindern Erziehung und Betreuung).
Unterhaltspflicht ist die auf Ehe oder Verwandtschaft beruhende gesetzliche Verpflichtung, für den Unterhalt eines anderen zu sorgen. Sie setzt voraus, dass der Verpflichtete in der Lage ist, den Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu gewähren Dem steht aufseiten des Berechtigten der Unterhaltsanspruch gegenüber. Er setzt voraus, dass der Berechtigte außerstande ist, aus eigenem Einkommen und Vermögen den angemessenen Unterhalt zu bestreiten (so genannte Bedürftigkeit). Die Unterhaltspflicht der Ehegatten geht grundsätzlich der Unterhaltspflicht unter Verwandten vor.

Kindesunterhalt

Für Kinder sind beide Elternteileverpflichtet, Unterhalt zu leisen. dies gilt, bis auf einige Besonderheiten, auch für nichteheliche Kinder. Bestrebungen, das nichteheliche Kind dem ehelichen rechtlich völlig gleichzustellen, wurden 1997 verwirklicht. Eine Unterhaltspflicht unter Geschwistern oder Verschwägerten besteht hingegen nicht. Die Abkömmlinge haften vor den Verwandten der aufsteigenden Linie, und dort jeweils die näheren vor den entfernteren (z. B. der Sohn des Bedürftigen vor dem Enkel). Erhält ein Unterhaltsberechtigter beispielsweise Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, kann die Fürsorgebehörde ihre Aufwendungen bei unterhaltspflichtigen Verwandten zurückfordern.

Unterhalts berechnen

Wie kann man aber die Unterhaltshöhe berechnen? Jeder Anwalt kann dies gerne für Sie tun, die Kosten hierfür liegen je nach Region bei ca. 150 - 180 Euro. Eine andere Alternative sind die Gerichtstage. Dies sind öffentliche Sprechstunden bei Gerichten, die bei den meisten Bezirksgericchten am Dienstag Vormittag stattfinden und kostenlos sind. Dort wird Ihnen, meist von Gerichtspraktikannten, die Unterhaltshöhe berechnet.

Natürlich können Sie auch selbst mit einem guten Unterhaltsrechner die Unterhaltshöhe berechnen. Dazu empfiehlt sich vor allem der Unterhaltsrechner von www.Unterhaltsrechner.eu der den aktuellen österreichischen Gesetzen und Leitentscheidungen entspricht. Der Unterhaltsrechner ist auch gut erklärt, sodass Sie damit auch umgehen können, wenn Sie sich noch nicht im Detail mit der Materie beschäftigt haben. An dieser Stelle möchten wir auch noch vor kostenlosen Unterhaltsrechneren, die im Internet kursieren warenen. Diese Rechner sind bestenfalls von Studenten entwickelt und lassen oft sehr viele Faktoren, die für die Unterhaltshöhe ausschlaggebend sind, ausser Acht.