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Gegen HeuschnupfenHeuschnupfen ist zwar keine rechtliches Thema, dennoch jetzt im Frühling ein wichtiges Thema für viele Menschen. Darum wollen wir auf Zivilprozess.at uns heute diesem Thema widmen.Gegen Heuschnupfen kann man nämlich viel mehr machen, als Landläufig bekannt ist. Dabei sind aber nicht nur Hyposensibilisierung und andere langwierige Therapien gemeint, sondern natürliche Hausmittel gegen Heuschnupfen. Sie glauben nicht, dass natürliche Mittel wirklich helfen können? Viele assoziieren Naturheilmedizin mit Homöopathie, Bachblühten, usw. . Nun Homöopathie ist tatsächlich etwas sehr fragwürdiges, dabei werden Wirkstoffe zigtausende Mal verdünnt und wieder verdünnt. Jeder kann natürlich glauben, was er für Richtig hält, ich persönlich glaub nicht daran, dass das noch etwas helfen kann. Naturheilmittel sind aber etwas ganz anderes!! Hier geht es um pflanzliche, teilweise auch um tierische Extrakte, die tatsächlich Wirkstoffe enthalten, die Beschwerden sehr gut lindern können. Gerade bei Erkrankungen, bei denen sonst nicht viel hilft, wie z.B. bei Heuschnupfen, können Naturheilmittel sehr gut und schnell helfen. Teilen Sie die Erfahrungen, die ich gemacht haben und versuchen Sie doch auch mal Ihren Heuschnupfen natürlich loszuwerden. www.gegen-heuschnupfen.ch zeigt Ihnen wie sie Mit natürlichen Ölen ganz leicht und in nur 3 Tagen gegen Heuschupfen aktiv vorgehen. Charlie Sheen hat Scheidung eingereicht.Der TV-Star aus Two and a half man, der als bestbezahlter Serienschauspieler gilt, hat gestern in Los Angeles die Scheidung von seiner 3. Ehefrau, Brooke Mueller, beantragt. Charlie Sheen gibt in seinem Antrag an, seit Weihnachten von seiner Frau getrent zu leben, nachdem diese in wegen angeblicher Bedrohungen angezeigt hatte. Die Eltern wollen sich das Sorgerecht für die Söhne teilen. "Onkel Charlie" hat bereits eine erwachsene Tochter, Cassandra, aus einer früheren Beziehung, sowie einen Sohn und eine Tochter im alter von 5 und 6 gemeinsam mit Denise Richards.Unterhalt berechnenNeu: Dank dem Unterhaltsrechner von www.unterhaltsrechner.eu kann jetzt jeder ganz leicht und mit einer verständlichen Erklärung ausrechnen, wieviel Unterhalt er bezahlen muss oder nach ständiger Rechtsprechung erhalten sollte. Seien Sie sich auch im klaren, dass sich der Unterhalt auch ändert. Mit höherem Alter bekommen Kinder mehr Alimente. Aber es gibt auch Gründe damit der Unterhalt fällt.Gibt es doch noch Gerechtigkeit?Nach bisjetzt nicht näher bestätigten Bericht ermittelt Laut ORF http://vorarlberg.orf.at/stories/421373/ am Montag (8.2.2010) die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck gegen die Viezepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch Kornelia R. wegen des Verdachts der Beteiligung an den Testamentsfälschungen welche am BG Dornbirn aufgedeckt wurden.An dieser Stelle können die Vorwürfe weder geprüft werden noch kann bestätigt werden, dass tatsächlich und in welche Richtung ermittlungen geführt werden. Die Informationen entstammen dem ORF und es muss auf diese vertratut werden. In der Vergangenheit wurde R. hautpsächlich dadurch bekannt, dass Sie Forschriften überdeutlich ausgelget hat. Darüberhinaus gibt es gerüchte, wonach Sie jedem der die österreichische Justiz verlasen hatte um ein besser bezahltes Arbeitsangebot anzunehmen (hautsächlich in FL) sehr neidisch und ablehmende gegenüber gestanden haben soll. Es gilt für Frau R. die Unschuldsvermutung. Weitere Infos unter Testamentsafäre Höchtsgerichtliches Urteil zu Online VideorekordernDer deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.04.2009 das Urteil des OLG Dresden gegen die Save.TV Ltd. aufgehoben, in dem Save.TV Ltd. der Betrieb des Onlineangebots Save.TV zunächst untersagt wurde. Die Revision von Save.TV gegen das Urteil des OLG Dresden hatte somit erfolgt. Eine endgültige Klärung der bis dahin unklaren Rechtslage wurde erreicht. Der Fernsehsender RTL hatte zuvor wegen möglicher Urheberrechtsverstöße eine Unterlassungsklage gegen Save.TV angestrengt.Nachdem das OLG Dresden der Ansicht von RTL weitestgehend gefolgt war, hat der BGH nun entschieden (Az. I ZR 175/07), dass es durchaus eine rechtlich zulässige Ausgestaltung des Dienstes gibt. Nachdem die offizielle Pressemeldung des BGH zu dem Urteil verschiedene Interpretationen zuließ, stellte der mit dem Fall betraute BGH-Richter Thomas Koch auf Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) klar, dass die Zulässigkeit von Onlinevideorekorder von der technischen Umsetzung abhängt. Sofern eine Sendung automatisch gespeichert, und ausschließlich an einen Empfänger weitergeleitet wird, ist ein solches Angebot zulässig. Ob dies bei Save.TV der Fall ist, muss nun noch das OLG Dresden klären, an das der Fall zurückverwiesen wurde. Stefan Kops, der Geschäftsführer von 5DiGiTs die den Online Videorekorder Online Fernsehen betreibt dass bei Online Fernsehen es genau auf diese Weise funktioniere. Dies wurde auch schon in den Vorinstanzen dargelegt und erläutert. Aufnahmen werden jeweils individuell durch den Kunden nach deren Programmierung angelegt, automatisch gespeichert und ausschließlich an diesen weitergeleitet. Insofern entspricht Save.TV genau den Vorgaben des BGH und wird daher auch in Zukunft seinen Dienst anbieten. Für die Werbepartner von Save.TV bedeutet dies, dass Sie auch in Zukunft auf Save.TV zählen, und für ein starkes und innovatives Produkt werben können. Wohin geht unser Steuergeld
Wie das Finanzministerium jetzt veröffentlicht hat geht ca. 1/3 der Einkommenssteuer die jeder bezahlt an das Resort Soziales. Damit werden Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw. für all jene unter uns finanziert, die nicht arbeiten können oder in manchen Fällen nicht wollen Am obern Diagram haben wir dargestellte wofür jemand der 2.000 Euro Brutto im Monat verdient, in einem Jahr Steuern zahlt. Über 1.400 Euro für, wie es das BMF bezeichnet "Soziales und Gesundheit". Wenn man bedenkt, dass man neben Steuern auch noch Krankenkassenbeiträge bezahlt, die wiederum auch das Gesundheitssystem finanzieren, so kann man davon ausgehen, dass der Grossteil aus diesem Kapitel in den Händen von Sozialleistungsempfängern landet. Das darf nicht sein! Ist Handy Enstsperren Legal?Eine sehr heiss diskutierte Frage. Viele, nicht zuletzt die Billig-Handyanbieter sagen natürlich ja. Die die grossen teuren alt-eingesessenen Handybetreber fesseln ihre Kunden schon mal gerne mit zwei-Jahresverträgen. Die behaupten dann das Handy-Entsperren und damit Handy Sim-Lock Freischalten seine eine Aufforderung zum Vertragsbruch und deshalb nicht zulässig.Jetzt wurde zu diesem Thema Recht gesprochen. Nach Auffassung des Handelsgerichts Wien laufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T-Mobile hinsichtlich des Entsperrens weitgehend ins Leere. Dort sei untersagt, "die SIM-Lock-Funktion aufzuheben oder aufheben zu lassen". Zwar schloss sich das Gericht nicht der Argumentation von Yesss! an, die fragliche Klausel sei überraschend und damit unwirksam. Zwar hatte T-Mobile dabei wohl die selbst ausgegebenen, mit 150 Euro recht teuren Entsperrcodes vor Augen, die rein technische Schilderung des zulässigen Entsperrens in den AGB passt jedoch ebenso auf Entsperrcodes von Dritten. T-Mobile trägt damit die Last der unscharf formulierten, eigenen AGB. Die Vorschrift trägt dem Wesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechnung, denn solche Vertragsbestandteile sind regelmässig nicht das Ergebnis eines Aushandelns, sondern durch einseitige Vorformulierung zu Stande gekommen. Auch eine urheberrechtliche Verletzung sah das Gericht nicht. Unklar sei nach Ansicht des Richters schon, ob der Sim-Lock auf dem Handy überhaupt die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise. Insbesondere ist aber die Eingabe des Entsperrcodes nicht als Bearbeitung zu werten, "weil das Entsperren des SIM-Lock in der Natur dieser Software liegt und somit lediglich eine Anwendung darstellt". Schliesslich erteilte der Richter auch markenrechtlichen Ansprüchen von T-Mobile eine Absage, da der Mobilfunkriese nicht selbst Inhaber der entsprechenden Markenrechte ist. Zwar stellt die in der Mobilfunkbranche mit Spannung erwartete, nun vorliegende Entscheidung bisher nur die Abweisung des Antrages auf Erlassung der Einstweiligen Verfügung dar. Für Yesss! ist der Beschluss jedoch ein bedeutender Erfolg, denn damit kann T-Mobile als klagende Partei nun im Rechtsmittelverfahren keinen neues Sachvorbringen darlegen. Aus diesem Grund kann man jedem empfehelen der aus einem Handy-Knebelvertrag heraus möchte bei Seinem Handy den Sim-Lock freischalten zu lassen. Ein guter und kostenloser Anbieter zum Sim-Lock Freischalten ist www.SLF.at - da kann man online jedes Handy entsperren. |